Leistungen
§14 MBO
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
§ 80 MBO
Werden bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, kann die Bauaufsichtsbehörde die teilweise oder vollständige Beseitigung der Anlagen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.
Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, kann diese Nutzung untersagt werden.
- Um die oben genannten Ziele des Baurechtes mit den Interessen des Bauherren in Einklang zu bringen, können im Neubaubereich insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:
- Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten wie zum Beispiel Hochhäuser, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Seniorenwohnanlagen, Schulen, Hotels oder Industriegebäuden als Bestandteil des Bauantrages gem. § 66 MBO,
- Abstimmung der Brandschutzkonzepte mit Genehmigungsbehörden und Versicherern,
Beratung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abnahme, - Brandschutztechnische Überwachung der Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung zur Sicherstellung des baulichen Brandschutzes im Auftrag des Bauherren als unabhängiger Sachverständiger, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit Sachverständigen zur Überwachung und Abnahme der gesamten haustechnischen Einrichtungen,
- Konzepterstellung für Sprinkleranlagen nach VDS/CEA 4001, Gaslöschanlagen nach VDS 2093, natürliche und mechanische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 sowie Brandmeldeanlagen nach DIN 14675,
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN 4844-3 auf Basis von Architektenplänen,
- Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 auf Basis von Architektenplänen.
Bei all diesen Leistungen wird Wert auf eine objektbezogene und für den Auftraggeber optimierte Lösung unter Berücksichtigung der zu erreichenden Schutzziele, der betrieblichen und baulichen Abhängigkeiten, der Errichtungs- sowie der laufenden Kosten gelegt. Im Neubaubereich empfiehlt sich eine frühzeitige Berücksichtigung des Brandschutzes, da bereits im Entwurf die Weichen für einen kostengünstigen und effizienten Brandschutz in Verbindung auch mit anspruchsvoller Architektur gestellt werden können.
Bestandsaufnahmen von vorhandenen Gebäuden unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten sowie Dokumentation der eventuell vorhandenen Mängel bzw. Abweichungen vom derzeit gültigen Baurecht, Erstellung von Brandschutzgutachten und -konzepten für bestehende Gebäude auf Basis von Bestandsaufnahmen, z. B. für Käufer/Verkäufer v. Immobilien.
Aber nicht nur die Planung des Brandschutzes ist zum Erreichen der oben genannten Schutzziele von Bedeutung.
Aufgrund der heute üblichen kurzen Bauzeiten sowie des hohen Installationsgrades mit Klima-, Lüftungs-, Elektro- und sonstiger Technik ist häufig eine erfahrene Fachbauleitung erforderlich, um nicht die in der Planung festgelegten Brandschutzmaßnahmen im Detail der Ausführung wieder zunichte zu machen.