Verkaufsstätten

Verkaufsstätten wie Kaufhäuser, aber auch so genannte “Shopping-Malls”, werden aus Gründen der Flexibilität für Gebäudeeigentümer, Betreiber und Händler, aber auch der Transparenz für den Kunden, immer großflächiger ohne massive und damit sicher feuerwiderstandsfähige Bauteile errichtet.
Des Weiteren stellen die ausgestellten Waren sowie die Ladeneinrichtung oftmals eine nicht unerhebliche Brandlast dar.
Diese Brandlast führt in Verbindung mit den für die gewünschte Warenpräsentation erforderlichen elektrischen Einrichtungen wie Beleuchtung, Antriebstechnik etc. zu einem nicht zu vernachlässigenden Risiko.
Daher werden durch die Bauaufsichtsbehörden für diese Objekte Brandschutzkonzepte zur
- Sicherstellung der durch die Gesetzgebung geforderten Schutzziele
- Sicherstellung der Rettungswege für die Nutzer sowie der Angriffswege für die Feuerwehr,
- Sicherstellung der Alarmierung der Gebäudenutzer sowie der Einsatzkräfte,
- Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch,
- ausreichende Maßnahmen zur Rauchableitung (Entrauchungskonzept),
- ausreichende Maßnahmen zur Brandbekämpfung,
gefordert.
Dieses natürlich insbesondere, wenn von einzelnen Forderungen der Verkaufsstättenverordnung aus nutzungsbedingten oder architektonischen Gründen abgewichen werden soll, oder diese bei bestehenden Gebäuden nicht umgesetzt werden können.
Referenzen:
- A+B Center Neumünster
- E-Center Frauen in Heide
- E-Center Hamburg Eidelstedt
- E-Center Gillert Hamburg
- E-Center Winsen
- Forum Winterhude in Hamburg
- Diverse Verbraucher- und Discountmärkte